Kontraktgespräch mit den Supervisionsnehmenden
vor Beginn eines Supervisionsprozesses über Vorstellungen, Themen,
Ziele, Rahmenbedingungen etc.
Ist die Institution der Auftraggeber, findet
ein Vorgespräch mit
der Führungskraft statt, um Supervision/Coaching
in die Organisation einzubinden.
Erstellung einer vorläufigen Diagnose gemeinsam
mit den Supervisionsnehmenden und ggf. der Führungskraft, anschließend
Konstruktion des passenden Settings
Abschluß eines Supervisionsvertrages mit
den Supervisionsnehmenden und ggf. ihrer Führungskraft
(Dreieckskontrakt): verbindliche Vereinbarung der
Ziele, Themen und Rahmenbedingungen (Anzahl der Gespräche, Zeit und
Ort, Schweigepflicht, Kosten und Ausfallregelungen, Kontrollmechanismen
und ggf. Rückkopplungsgespräche
mit der Führungskraft)
Als Mitglied der Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e. V. (DGSv), Hohenstaufenring 78, 50674 Köln, weise ich meine Kundinnen und Kunden auf das Beschwerdemanagement der DGSv hin. Im Bedarfsfalle können Sie sich mit Beanstandungen über in Anspruch genommene Leistungen an die DGSv-eigene Ombudsstelle wenden.