Die Grundlagen unserer Zusammenarbeit

  • Kontraktgespräch mit den Supervisionsnehmenden vor Beginn eines Supervisionsprozesses über Vorstellungen, Themen, Ziele, Rahmenbedingungen etc.

  • Ist die Institution der Auftraggeber, findet ein Vorgespräch mit der Führungskraft statt, um Supervision/Coaching in die Organisation einzubinden.

  • Erstellung einer vorläufigen Diagnose gemeinsam mit den Supervisionsnehmenden und ggf. der Führungskraft, anschließend Konstruktion des passenden Settings

  • Abschluß eines Supervisionsvertrages mit den Supervisionsnehmenden und ggf. ihrer Führungskraft (Dreieckskontrakt): verbindliche Vereinbarung der Ziele, Themen und Rahmenbedingungen (Anzahl der Gespräche, Zeit und Ort, Schweigepflicht, Kosten und Ausfallregelungen, Kontrollmechanismen und ggf. Rückkopplungsgespräche mit der Führungskraft)

  • Als Mitglied der Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e. V. (DGSv), Hohenstaufenring 78, 50674 Köln, weise ich meine Kundinnen und Kunden auf das Beschwerdemanagement der DGSv hin. Im Bedarfsfalle können Sie sich mit Beanstandungen über in Anspruch genommene Leistungen an die DGSv-eigene Ombudsstelle wenden.

Perspektiven verändern

Mechthild Alberts
Dipl.-Supervisorin
Organisationsberaterin